In den letzten Tagen hört man allerhand Horrorstories von Reisewilligen, die ein Schnäppchen machen wollten und sich beim Billigfluganbieter Sky Europe ein Ticket gebucht haben. Knapp 300.000 Menschen sitzen derzeit auf einem wertlos gewordenen Flugticket. Aus schierem Geldmangel musste die Airline ihren Flugbetrieb einstellen – die Kunden haben leider Pech gehabt, denn für den Rest der Saison wurde weiter gebucht.
Der Zustand ist natürlich ein Alptraum für jeden, der gerade auf dem Weg in die Luft ist. Man fährt zum Flughafen, freut sich auf den Urlaub, ist angespannt wegen eines bevorstehenden Business Meetings, ist aufgeregt, weil man jemanden besuchen will und dann steht man da. Und der Flug ist nicht nur verspätet sondern annulliert, nicht-mehr-existent. Man bekommt vom vollkommen überlasteten Personal folgende Auskunft: Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt haben, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Das ist allerdings in dem Moment nebensächlich, denn eigentlich will man in erster Linie ans Ziel oder einfach nur zurück nach Hause…
Was also tun?
Wir haben einige Tips für euch zusammengesammelt:
1. Geld zurück, aber nur wer mit Kreditkarte bezahlt hat. Was die Kreditkartenunternehmen von euch brauchen:
- Kopien des Schriftverkehrs mit SkyEurope
- Kreditkartennummer
- Betrag
- Kaufdatum lt. VISA/MasterCard-Rechnung
- Datum des geplanten Fluges
- Hin- und Rückflug oder nur Rückflug oder one-way-ticket
- Erklärung, dass keine Leistung oder Ersatzleistung seitens SkyEurope erbracht wurde und um Refundierung auf die Kreditkarte ersucht wird.
- Unterschrift des Karteninhabers
2. Wer bereits losgeflogen und unterwegs ist, hat Anspruch auf Rückerstattung des Preises für den Ersatzflug plus eine Ausgleichszahlung – je nach Flugkilometern.
3. Neuen Flug buchen: Die AUA hilft auch diesmal. Wie bereits Mitte August bietet die AUA gestrandeten SkyEurope-Passagieren die Möglichkeit für einen günstigen Rückflug. Das gilt für die sich überschneidenden Destinationen – Amsterdam, Athen, Barcelona, Brüssel, Bukarest, Dubrovnik, Larnaka, Nizza, Paris, Sofia, Split.
4. Beim Konkursverfahren klagen – für alle, die per Bankeinzug oder Bar bezahlt haben: Bald gibt’s auf der Homepage www.verbraucherrecht.at ein Formular zum Download. Die Chancen, alle Kosten zurückzubekommen, sind aber eher gering. Es kann erwartet werden, dass man letztendlich nur eine Quote, also einen Teil des Geldes wieder zurückbekommt und das wahrscheinlich auch erst in einigen Monaten.


